Wohnfläche berechnen nach WoFlV
Ob Mietwohnung, Eigenheim oder Kaufobjekt: Die Wohnfläche wird in Deutschland üblicherweise nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) ermittelt – mit eigenen Regeln für Dachschrägen, Balkone und Zubehörräume. Mit dem kostenlosen Rechner auf dieser Seite berechnen Sie die anrechenbare Wohnfläche Raum für Raum. Weiter unten erklären wir, welche Flächen wie stark zählen und warum die genaue Quadratmeterzahl so wichtig ist.
Kurz & direkt: Auf grundriss-ki.com/wohnflaeche-berechnen berechnen Sie die Wohnfläche nach WoFlV kostenlos – Räume mit ≥ 2 m Höhe zählen 100 %, 1–2 m (Dachschräge) 50 %, unter 1 m 0 %, Balkon/Terrasse i. d. R. 25 %; Keller/Garage zählen nicht. Im GrundrissKI-Editor geht es automatisch je Raum.
Wohnflächenrechner
| Raum | Fläche (m²) | Anrechnung nach WoFlV |
|---|
Welche Flächen zählen zur Wohnfläche – und zu welchem Anteil?
Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) legt fest, welche Grundflächen einer Wohnung zur Wohnfläche gehören und mit welchem Anteil sie angerechnet werden. Ausgangspunkt ist die Grundfläche aller Räume, die ausschließlich zur Wohnung gehören – gemessen als lichtes Maß zwischen den fertigen Wandoberflächen.
Entscheidend ist anschließend die lichte Höhe über der jeweiligen Fläche. Gerade bei Dachschrägen macht das einen großen Unterschied: Die Wohnfläche eines Dachgeschosses ist oft deutlich kleiner als seine Grundfläche, weil die niedrigen Bereiche unter der Schräge nur teilweise oder gar nicht zählen.
| Fläche | Anrechnung nach WoFlV |
|---|---|
| Räume und Raumteile mit lichter Höhe von mindestens 2 m | 100 % |
| Raumteile mit lichter Höhe von 1 m bis unter 2 m (z. B. unter Dachschrägen) | 50 % |
| Raumteile mit lichter Höhe unter 1 m | 0 % |
| Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen | in der Regel 25 %, höchstens 50 % |
| Unbeheizbare Wintergärten, Schwimmbäder und ähnliche, nach allen Seiten geschlossene Räume | 50 % |
Balkone, Loggien und Dachterrassen werden in der Regel zu einem Viertel angerechnet; der höhere Ansatz von bis zur Hälfte kommt vor allem bei besonders hochwertiger Ausführung und guter Nutzbarkeit in Betracht. Ein beheizbarer Wintergarten zählt dagegen – anders als der unbeheizbare – voll zur Wohnfläche.
Zubehörräume: Was nicht zur Wohnfläche gehört
Nicht jeder Quadratmeter eines Hauses ist Wohnfläche. Die WoFlV nimmt sogenannte Zubehörräume ausdrücklich von der Wohnflächenberechnung aus – auch dann, wenn sie regelmäßig genutzt werden. Dazu gehören insbesondere:
- Keller- und Abstellräume außerhalb der Wohnung
- Waschküchen und Trockenräume
- Heizungsräume
- Garagen
- nicht ausgebaute Bodenräume (Dachböden)
Ebenfalls nicht angerechnet werden die Grundflächen von Treppen mit mehr als drei Steigungen einschließlich ihrer Treppenabsätze. Wer die Wohnfläche berechnen möchte, sollte diese Flächen also von vornherein aus der Aufstellung herauslassen – sie tauchen allenfalls als separate Nutzfläche im Exposé auf.
WoFlV oder DIN 277: Wohnfläche ist nicht gleich Nutzfläche
Neben der WoFlV begegnet einem in Exposés und Bauunterlagen häufig die DIN 277. Beide Verfahren beantworten unterschiedliche Fragen: Die WoFlV ermittelt die Wohnfläche und rechnet Flächen unter Dachschrägen, Balkone oder unbeheizbare Wintergärten nur anteilig an. Die DIN 277 erfasst dagegen die gesamten Grundflächen eines Gebäudes ohne solche prozentualen Abschläge und gliedert sie unter anderem in Nutzungs-, Verkehrs- und Technikflächen – dabei zählen auch Keller- und Dachbodenflächen mit.
Nach DIN 277 ergibt sich deshalb fast immer eine größere Quadratmeterzahl als nach WoFlV. Für preisgebundenen Wohnraum ist die WoFlV verbindlich vorgeschrieben; im frei finanzierten Wohnungsmarkt hat sie sich als üblicher Maßstab etabliert. Beim Vergleich von Flächenangaben – etwa zwischen zwei Kaufobjekten – lohnt daher immer ein Blick darauf, nach welcher Methode gerechnet wurde.
Warum die korrekte Wohnflächenberechnung wichtig ist
Die Wohnfläche ist eine der zentralen Kennzahlen rund um eine Immobilie. Sie spielt unter anderem in diesen Situationen eine Rolle:
- Miete und Mietspiegel: Die Quadratmeterzahl ist Grundlage für die Einordnung in den Mietspiegel und damit für die ortsübliche Vergleichsmiete.
- Nebenkostenabrechnung: Viele Betriebskosten werden nach dem Anteil der Wohnfläche auf die Mietparteien umgelegt.
- Kauf und Verkauf: Der Kaufpreis wird meist pro Quadratmeter verglichen – eine falsche Fläche verzerrt jede Bewertung.
- Versicherung: Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen kalkulieren Beiträge und Versicherungssummen häufig anhand der Wohnfläche.
Für Mietverhältnisse gilt als grobe Orientierung: Eine Abweichung von mehr als zehn Prozent zwischen vereinbarter und tatsächlicher Wohnfläche wird in der Praxis häufig als erheblich angesehen und kann sich auf Miethöhe und Abrechnungen auswirken. Ob und in welchem Umfang das im Einzelfall zutrifft, hängt vom konkreten Vertrag und den Umständen ab – diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.
Am einfachsten prüfen Sie Ihre Wohnfläche, indem Sie den Grundriss digital nachzeichnen: Im kostenlosen GrundrissKI-Editor zeichnen Sie Wände, Räume und Dachschrägen direkt im Browser, und die Wohnfläche nach WoFlV wird automatisch für jeden Raum berechnet und zur Gesamtfläche zusammengefasst. So sehen Sie sofort, wie sich etwa eine Dachschräge oder ein Balkon auf das Ergebnis auswirkt.
Grundriss zeichnen statt Zettelwirtschaft
Im kostenlosen GrundrissKI-Editor zeichnest du deinen Grundriss in Minuten — die Wohnfläche nach WoFlV wird automatisch je Raum berechnet, inklusive Dachschrägen.
Häufige Fragen zur Wohnflächenberechnung
Wie zählen Dachschrägen bei der Wohnfläche?
Bei Dachschrägen entscheidet die lichte Raumhöhe über die Anrechnung: Flächen mit mindestens 2 Metern Höhe zählen voll, Flächen zwischen 1 und 2 Metern zur Hälfte, Flächen unter 1 Meter gar nicht. Deshalb ist die Wohnfläche eines Dachgeschosses nach WoFlV oft deutlich kleiner als seine Grundfläche.
Zählt der Balkon zur Wohnfläche?
Ja, aber nur anteilig. Balkone, Loggien und Dachterrassen werden nach WoFlV in der Regel zu 25 Prozent angerechnet. Bei besonders hochwertiger Ausführung und guter Nutzbarkeit sind bis zu 50 Prozent möglich.
Gehört der Keller zur Wohnfläche?
Nein. Kellerräume gelten nach der WoFlV als Zubehörräume und zählen nicht zur Wohnfläche. Dasselbe gilt für Waschküchen, Heizungsräume, Garagen und Abstellräume außerhalb der Wohnung.
Was ist der Unterschied zwischen WoFlV und DIN 277?
Die WoFlV ermittelt die Wohnfläche und rechnet bestimmte Flächen wie Dachschrägen oder Balkone nur anteilig oder gar nicht an. Die DIN 277 erfasst dagegen die gesamten Grundflächen eines Gebäudes ohne prozentuale Abschläge und schließt auch Keller- und Technikflächen ein. Nach DIN 277 ergibt sich deshalb meist eine deutlich größere Quadratmeterzahl als nach WoFlV.
Was gilt, wenn die tatsächliche Wohnfläche von der im Mietvertrag abweicht?
Eine erhebliche Abweichung zwischen vereinbarter und tatsächlicher Wohnfläche kann sich auf Miethöhe und Nebenkostenabrechnung auswirken; als grobe Orientierung gilt in der Praxis häufig eine Abweichung von mehr als zehn Prozent. Wie das im Einzelfall zu bewerten ist, hängt vom konkreten Vertrag ab. Dieser Rechner ersetzt keine Rechtsberatung – lassen Sie sich im Zweifel mietrechtlich beraten.
Ist der Wohnflächenrechner kostenlos?
Ja, sowohl der Rechner auf dieser Seite als auch der GrundrissKI-Grundriss-Editor sind kostenlos nutzbar. Im Editor zeichnen Sie Ihren Grundriss direkt im Browser, und die Wohnfläche nach WoFlV wird automatisch für jeden Raum berechnet.